Creator-Vertrag: was in einer Influencer-Kooperation geregelt sein sollte

Die meisten Streitfälle entstehen nicht aus bösem Willen, sondern aus Lücken: Was genau geliefert wird, bis wann, für welche Nutzung und zu welchem Preis.

Die Punkte, die geregelt sein sollten

Fünf Angaben tragen eine Zusammenarbeit: Was entsteht — Format, Kanal, Stückzahl. Bis wann es geliefert wird. Wofür die Marke es nutzen darf und wie lange. Was es kostet, netto und inklusive Rechten. Und was passiert, wenn das Ergebnis nicht zum Vereinbarten passt: wie oft nachgebessert wird und wer im Streitfall entscheidet.

Bei creatordeal ist das Briefing der Vertragsgegenstand

Statt eines eigenen Vertragsmusters füllt die Marke ein Briefing aus: Beschreibung, Wunschtermin, Nutzungsrechte, Umfang. Dieses Briefing geht als erste Nachricht in den Auftrags-Chat und ist der Maßstab für die Abnahme. Passt die Lieferung nicht dazu, wird nachgebessert oder ein Problem gemeldet. Weil alles im selben Faden liegt, ist der Verlauf belegt — ohne dass jemand Dateien zusammensuchen muss.

Wer mit wem abschließt

creatordeal ist Vertragspartner beider Seiten: Die Marke bucht bei creatordeal, creatordeal kauft die Leistung beim Creator. Deshalb gibt es für die Marke eine Rechnung und für den Creator eine Gutschrift, und deshalb entscheidet creatordeal im Streitfall anhand von Briefing, Umfang, Lieferung und Verlauf. Der Vertrag entsteht in zwei Stufen: erst die Anfrage, dann die Zusage des Creators, danach die Zahlung.

Überblick, keine Rechtsberatung

Diese Seite nennt die Punkte, an denen Kooperationen erfahrungsgemäß hängen. Sie ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls: Welche Regeln gelten, hängt vom Land, von der Rechtsform und vom Auftrag ab. Für die verbindlichen Bedingungen gelten die AGB und die Creator-Vereinbarung; bei besonderen Anforderungen ist anwaltlicher Rat der richtige Weg.

Fragen

Häufig gefragt.

Vier Antworten zu diesem Thema. Alles Weitere steht in den Anleitungen und in den häufigen Fragen.

Brauche ich ein eigenes Vertragsmuster?

Für eine Buchung über creatordeal nicht. Briefing, gebuchter Umfang, Nutzungsrechte und Preis stehen in der Buchung; dazu gelten die AGB und die Creator-Vereinbarung.

Wer ist mein Vertragspartner?

creatordeal — für beide Seiten. Die Marke bucht bei creatordeal, creatordeal kauft die Leistung beim Creator. Deshalb rechnet keine Seite direkt mit der anderen ab.

Ist das Briefing verbindlich?

Es ist der Maßstab für die Abnahme. Was darin steht, ist zugesagt; was nicht darin steht, ist ein Nachtrag mit eigenem Preis.

Binde ich mich als Creator langfristig?

Nein. Es gibt keine Laufzeit und keine Exklusivität gegenüber der Plattform. Jede Anfrage kann folgenlos abgelehnt werden, und das Profil lässt sich jederzeit pausieren.

Briefing statt Vertragsentwurf

Leistung, Termin, Rechte und Preis stehen in der Anfrage — und damit fest, bevor gearbeitet wird.

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